Information für Einsender
Das Screening von Neugeborenen zur Früherkennung der SCID mittels quantitativer oder semi-quantitativer Polymerase Chain Reaction (PCR)“ wird ab Mitte August 2019 eingeführt.
Am 22.11.2018 hat der Gemeinsame Bundesauschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) die Einführung eines Neugeborenenscreenings auf Schwere Angeborene Immundefekte (SCID) beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 08.02.2019. Die Richtlinie tritt erst mit 6 Monaten Verzögerung in Kraft und damit wird das SCID-Screening ab etwa Mitte August eingeführt.
Das SCID-Screening wird als Bestandteil in das Erweiterten Neugeborenenscreenings aufgenommen und daher wird der Ablauf für die Einsender dadurch nicht verändert.
Über den Einsender-Rundbrief 1/2019 werden alle Einsender am 27.07.19 postalisch über die Einführung des Screenings auf SCID informiert.
Kliniken und Spezialisten
Bitte beachten Sie: Einrichtungen, die als CID-Klinik oder CID-Zentrum gekennzeichnet sind, haben sich einer internationalen Begutachtung gemäß dem GBA-Beschluss zum erweiterten Neugeborenen-Screening in Deutschland unterzogen und erfüllen die entsprechend geforderten Voraussetzungen an Diagnostik und Therapie von Kombinierten Immundefekten.
Links
Hier finden Sie ein PDF der Diagnostikzentren und Diagnostik-Kliniken für SCID
Kontakt
+49 30 405 02 63 92 (Labor)
Was sind Schwere kombinierte Immundefekte (SCID) ?
"Völliges Fehlen einer Immunabwehr: bereits im Säuglingsalter hohe Infektanfälligkeit gepaart mit Infektionskomplikationen. Strenge hygienische Vorsichtsmaßnahmen. Therapie mit Knochenmark- oder Stammzelltransplantation, Enzymersatztherapie. Verzicht auf Stillen, Lebendimpfungen oder Transfusion unbehandelter Blutprodukte. Unbehandelt versterben die meisten betroffenen Kinder innerhalb von 1 bis 2 Jahren (Häufigkeit 1/32.500 Neugeborene)."
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der API - Arbeitsgemeinschaft für pädiatrische Immunologie.
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